Ingenieurbüro Guido Hein für Kfz-Dienstleistungen in Alsdorf
Die GTÜ-Kfz-Prüfstelle des Ingenieurbüros Hein finden Sie auf der Linnicher Strasse (B57) am Ortsausgang Alsdorf in Fahrtrichtung Baesweiler auf der rechten Seite. Wir führen Fahrzeuguntersuchungen durch und erbringen Kfz-Sachverständigenleistungen.
Tätigkeitsschwerpunkt
Das Ingenieurbüro Hein wurde im Mai 2002 in Alsdorf gegründet. Die Kfz-Prüfstelle entstand im Juli 2002 in der Linnicherstrasse 90 in Alsdorf. Die modern gestaltete Prüfhalle ist mit neuester Prüftechnik ausgestattet. Zum Büro hin wurde eine Glaswand geschaffen, sodass der Kunde die Prüfarbeiten von dort überblicken kann. Am Gebäude stehen dem Kunden genügend Parkplätze zur Verfügung.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO mit zeitgleicher Untersuchung der Abgase sowie Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO.
Als freies und anerkanntes Sachverständigenbüro erstellen wir Unfallschaden- sowie Wertgutachten.
Außerdem führen wir als Sachkundige die Flüssiggasabnahmen an Ihrem Wohnmobil oder Campingfahrzeug nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 durch.
Kfz-Prüfstelle Ingenieurbüro Hein, unmittelbar am Ortsausgang Alsdorf Richtung Baesweiler
Standort
Von Würselen kommend folgen Sie der B57 Richtung Baesweiler. Nutzen Sie vor dem Ortsausgang Alsdorf auf der rechten Seite die gemeinsame Zufahrt mit dem Autohändler und Sie fahren unmittelbar zur GTÜ-Prüfstelle des Ingenieurbüros Hein.
Von Baesweiler kommend folgen Sie der B57 bis zum Ortseingang Alsdorf. Dort nehmen Sie im Kreisverkehr die 3. Ausfahrt. Danach bitte 2 mal rechts abbiegen in die Brahmstraße, folgen direkt bis zur GTÜ-Prüfstelle des Ingenieurbüros Hein.
GTÜ-Prüfstelle Alsdorf
Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Hein
Linnicher Strasse 90
52477 Alsdorf
Tel: 02404/955955
Fax: 02404/955956
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Kfz-Prüfstelle:
Unsere Kfz-Prüfstelle ist während folgender Zeiten für Sie geöffnet:
Montag bis Freitag: 9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr geöffnet
jeden 1. Samstag im Monat: 9.00 — 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass an unserer Prüfstelle das Entgelt gemäß ausgehängter Gebührentabelle in bar oder mit Girokarte entrichtet werden muss, da wir keine Möglichkeit für andere Kartenzahlungen vorgesehen haben.
Für nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeuge werden Besichtigungstermine zur Erstellung von Schadengutachten nur außerhalb der Öffnungszeiten vergeben. Bitte nutzen Sie hierfür die Möglichkeiten per E-Mail oder rufen Sie uns unter 02404/955955 an und lassen Sie sich einen verbindlichen Termin geben.
Terminwünsche
Für die Untersuchung an Ihrem Fahrzeug haben Sie die Möglichkeit, Prüftermine für Ihr Fahrzeug an der Kfz-Prüfstelle mit uns zu vereinbaren. Dadurch können Sie die Wartezeiten minimieren.
Zur Erstellung von Schadengutachten für nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeuge können Sie mit uns einen verbindlichen Besichtigungstermin vor Ort außerhalb der Prüfstellenöffnungszeiten vereinbaren.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Sie an den Prüftermin Ihres Fahrzeuges zu erinnern. Benutzen Sie dazu die E-Mail-Erinnerung der GTÜ. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf der HU / AU-Frist eine E-Mail von der GTÜ.