Project Description
Unfallratgeber
Ihr Ingenieurbüro Hein wünscht Ihnen allezeit gute und vor allem unfallfreie Fahrt. Sollten Sie dennoch einmal in einen Unfall verwickelt werden, dann können folgende Ratschläge und Empfehlungen hilfreich sein.
• Halten Sie an.
• Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck, Blinkleuchte u. a.
• Leisten Sie Erste Hilfe.
• Machen Sie eine Notfallmeldung über den Notruf der Polizei.
• Bei schweren Unfällen mit Personenschaden kommt die Polizei an die Unfallstelle, veranlasst die notwendigen Maßnahmen und führt eine Unfallaufnahme durch.
• Entsteht bei einem Unfall reiner Sachschaden, müssen Sie damit rechnen, dass die Polizei nicht an den Unfallort kommt bzw. dort nur den Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten übernimmt, aber keine Unfallaufnahme durchführt. Es liegt dann an Ihnen, für eine beweiskräftige Unfallaufnahme zu sorgen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an, befragen Sie mögliche Zeugen und notieren deren Personalien. Wenn möglich, fotografieren Sie alle Spuren und beschreiben Sie den Unfallablauf.
• Schalten Sie frühzeitig den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. Er sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden und übernimmt den Schriftverkehr. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Anwaltskosten werden von der Versicherung des Schädigers übernommen.
• Als Geschädigter heben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz, d. h. auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Wir, als Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik, stellen den Schadenumfang und die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten fest und machen Aussagen zur Wertminderung und Reparaturdauer. Die Kosten für das Schadengutachten übernimmt bei Schäden über 750,- € die Versicherung des Schädigers.
• Ergeben die Berechnungen des Sachverständigen, dass kein Totalschaden vorliegt, können Sie das Fahrzeug auf Kosten der Versicherung des Schädigers reparieren lassen oder auch unrepariert veräußern und auf Gutachtenbasis mit der Versicherung des Schädigers abrechnen.
• Liegt ein Totalschaden vor, ermittelt der Sachverständige auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug sowie den Zeitaufwand zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
• Haben Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden, sollten sie es vor dem Kauf von Ihrem GTÜ-Sachverständigen untersuchen lassen.
Quelle: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, 70567 Stuttgart