Amtliche Kfz-Untersuchungen bei der GTÜ-Prüfstelle in Alsdorf

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen Ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzten unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge, einachsige gebremste und ungebremste Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse. Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.

Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger

Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger.

Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse

Wir bieten die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse an.

Untersuchung Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse

Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.

Abgasuntersuchung

Selbstverständlich führen Sie auch die Untersuchung der Abgase für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeugarten durch. Modernste Abgasmessgeräte auf dem neuesten Stand der Technik werden an der GTÜ-Kfz-Prüfstelle Hein in Alsdorf vorgehalten.

Ab dem 1. Juli 2023 ist für alle Euro6-Dieselfahrzeuge die Untersuchung der Abgase mit einem Partikelzähler vorgeschrieben. Diese neue Messtechnik ist dann verpflichtend einzusetzen. Um einen zügigen und reibungslosen Prüfablauf zu gewährleisten, sollten die Motoren durch Sie als Fahrer vor der Untersuchung auf Betriebstemperatur gebracht werden.

Prüfzeugnis

Bei Fahrzeuganbauten, Fahrzeugumbauten und Fahrzeugänderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen gegen Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrzeug (z.B.: Tieferlegung).

Mängelkarte

Zum amtlichen Tätigkeitsfeld gehören außerdem die Fahrzeugbegutachtung nach § 5 FZV (Mängelkarte). Das Fahrzeug wird vom GTÜ-Prüfingenieur bezüglich der Abstellung aller Mängel, die auf der Mängelkarte aufgeführt sind, überprüft. Abnahmen zur Erteilung einer „Tempo 100“-Plakette für Anhängergespanne werden durchgeführt. Die Prüfkriterien zur positiven Begutachtung erhalten Sie in der GTÜ-Kfz-Prüfstelle in Alsdorf.